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Glasindustrie: Kollektivvertrag 2024 abgeschlossen

Mindestlöhne und -gehälter werden um 6,5 Prozent erhöht

©Photocreo Bednarek - stock.adobe.com

Bei der 2. Verhandlungsrunde konnte in der Glasindustrie und Glashüttenindustrie ein Lohn- und Gehaltsabschluss erzielt werden.

Ausgangsbasis für die diesjährigen Lohn- und Gehaltsverhandlungen war die von beiden Verhandlungsseiten außer Streit gestellte rollierende Inflation von 6,3 %.

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um + 6,5 % erhöht. Die Ist-Löhne und Ist-Gehälter werden um + 6,3 %, max. € 350,-, erhöht. Zudem konnten Steigerungen bei den Lehrlingseinkommen, den Zulagen, als auch Reise- und Aufwandsentschädigungen erzielt werden.

Hier der Abschluss im Detail:

  • Die Mindestlöhne und -gehälter werden um + 6,5 % erhöht.
  • Die Ist-Löhne und -Gehälter werden um + 6,3 % erhöht, max. 350 Euro.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um + 6,5 % erhöht.
  • Kollektivvertragliche Zulagen werden um + 6,5 % erhöht.
  • Die innerbetrieblichen Zulagen werden um + 6,3 % erhöht.
  • Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden um + 6,33 % erhöht.
  • Ermächtigung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie.

 Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.