Steuerfreie betriebliche Mitarbeiterprämie 2024 nun auch in Holz- und Sägeindustrie möglich
Prämien bis zu 3.000,- Euro können vereinbart werden
2024 ist für die Vereinbarung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie (bis zu 3.000,00 EUR) auf betrieblicher Ebene eine Bestimmung im Kollektivvertrag notwendig, die das zulässt. Nunmehr wurde auch für die Angestellten der Holz- und Sägeindustrie ein Zusatzkollektivvertrag über die Ermächtigung zum betrieblichen Abschluss der steuerfreien Mitarbeiterprämie 2024 vereinbart.
In Betrieben mit Betriebsrat braucht es dafür eine Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat einer vertraglichen Vereinbarung für sämtliche Arbeitnehmer: innen des Betriebes.
Zusatz-Kollektivvertrag definiert die Rahmenbedingungen
Der Zusatz-Kollektivvertrag definiert auf Basis der geltenden steuerrechtlichen Richtlinien die Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind, damit die Prämie tatsächlich steuerfrei ist. Werden diese Rahmenbedingungen nicht eingehalten, ist die Mitarbeiterprämie nicht steuerfrei. Daher sind Abweichungen nicht möglich. Wichtig ist auch, dass diese Mitarbeiterprämie noch bis zum 31.12.2024 ausgeschüttet wird. Die Details dazu findest du im Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie 2024.