KV-Abschluss 2023 im kunststoffverarbeitenden Gewerbe
Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen steigen um 9,8 Prozent
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Am 27.04.2023 konnten die Verhandlungen im kunststoffverarbeitenden Gewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Mindestgrundgehälter sowie die Lehrlingseinkommen werden mit 01.05.2023 um 9,8 % angehoben.
Bei den Dienstreisebestimmungen wird das Wort „vorrübergehend“ gestrichen. Damit haben nun auch Außendienstmitarbeiter:innen Anspruch auf Aufwandsentschädigungen.