KV-Abschluss im kunststoffverarbeitenden Gewerbe 2020
Kollektivvertraglichen Mindestgehälter erhöhen sich um 2%
wie im Vorfeld besprochen wurde, konnte auf telefonischen Weg eine Einigung über den heurigen Kollektivvertragsabschluss für das kunststoffverarbeitendes Gewerbe erzielt werden.
Die kollektivvertraglichen Gehälter und Lehrlingsentschädigungen werden mit 1. Mai 2020 um 2,00% erhöht.
Weiters wurde vereinbart eine Empfehlung auszusprechen, die sogenannte „Corona-Prämie“ als Kompensation für die Belastung durch den Einsatz während der Covidkrise innerbetrieblich anzuwenden.
Auch bekennen sich die Sozialpartner zum Corona-Kurzarbeitsmodell und empfehlen die Anwendung diese Modells zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit.
Die Sozialpartner stehen für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Die Sozialpartner werden im Herbst 2020 Gespräche über die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen der Branche (Rahmenbestimmungen) führen.
Dieser Abschluss ist, geschuldet der derzeitigen Pandemiekrise, nicht nur aufgrund der Art und Weise wie er zustande kam, sondern auch in seiner Höhe einmalig.
Die im Herbst geplanten Wirtschaftsgespräche sollten dann wieder im normalen Rahmen stattfinden können.
Im Namen der GPA-djp bedanke ich mich bei allen Betriebsrät*innen für euer Verständnis und vor allem für eure Unterstützung.
Wir arbeiten weiter daran, den Kollektivvertrag entsprechend weiter zu entwickeln, dass er den Leistungen der Beschäftigten gerecht wird.
Untenstehend findest du die neue Mindestgehaltstabelle für das kunststoffverarbeitende Gewerbe.