KV-Abschluss im kunststoffverarbeitenden Gewerbe 2022
Kollektivvertraglichen Mindestgehälter erhöhen sich um 4 %
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Unter schwierigen Rahmenbedingungen, wie Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und einem Umsatzrückgang in der Branche einerseits und massiven Belastungen durch die gestiegenen Kaufpreise für die Beschäftigten andererseits, konnte ein Abschluss für die Angestellten des Kunststoffverarbeitenden Gewerbes erzielt werden.
Der Abschluss im Detail:
- +4 % Erhöhung der Mindestgehälter
- +4 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- Der 31. Dezember ist ab 2024 bezahlt arbeitsfrei!
Im Herbst werden Gespräche über die Reform der Mindestgehaltstabelle gestartet
Geltungsbeginn: 01.05.2022
Laufzeit: 12 Monate