Metall/Berg/Gas 2023: Einheitlicher Kollektivvertrag für 200.000 Beschäftigte durchgesetzt
Idente nachhaltige Gehaltsabschlüsse mit allen Arbeitgeberverbänden
KV-Highlights im Überbick:
- Erhöhung der IST-Gehälter um 10 % max. € 400,–
(sofern die Anwendung der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel nicht vereinbart wird)
Teilzeitbeschäftigte erhalten den Maximalbetrag aliquot entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit - Regelung über die gleichförmige Erhöhung von Überstundenpauschalien
- Erhöhung der Mindestgehälter in der Grundstufe um 8,5 %
- Neues Mindestgehalt: € 2.426,23,–
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen wie folgt:
Tabelle I
1. Lehrjahr € 1.000,00
2. Lehrjahr € 1.182,65
3. Lehrjahr € 1.546,13
4. Lehrjahr* € 2.028,95
Tabelle II
1. Lehrjahr € 1.218,34
2. Lehrjahr € 1.502,68
3. Lehrjahr € 1.841,04
4. Lehrjahr* € 2.130,53
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 8,5 %
Innerbetriebliche, höher geregelte namentlich im KV genannte Zulagen werden um 8,65 % erhöht - Erhöhung der Schichtzulagen:
2. Schicht um 19,95 %
3. Schicht um 8,88 % - Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um durchschnittlich 8,5 %
- Geltungsbeginn: 1. November 2023