Kollektivvertragsabschluss Metall/Berg/Gas 2024: Sicherheit in unsicheren Zeiten
Löhne und Gehälter steigen um 4,8%
Die Gewerkschaft GPA freut sich, den neuen Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Metallindustrie und des Bergbaus bekannt zu geben, der ab 1. November 2024 in Kraft tritt. Unter dem Motto „Sicherheit in unsicheren Zeiten“ konnten wir für unsere Mitglieder folgende Verbesserungen erzielen:
- +4,8% Gehaltserhöhung für alle Angestellten. (Unter Anwendung der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel können bis zu 1,5% davon beispielsweise in Zeit gewandelt werden)
- +3,8% Erhöhung der Zulagen und Aufwandsentschädigungen.
- +5,4% Anhebung der Lehrlingseinkommen (durchschnittlich).
- Kilometergeld ab 1. Jänner 2025 auf € 0,50 erhöht.
Dieser Abschluss liegt 1% über der aktuellen rollierenden Inflationsrate, was die Kaufkraft stärkt und der Wirtschaft einen positiven Impuls verleihen wird – ein starkes Zeichen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage!
„Mit dem Abschluss ist es gelungen, auch in schwierigen Zeiten Lösungen zu finden, die Kaufkraft zu stärken und die Industrie als attraktive Branche zu positionieren.“
Vertrauen stärken
„Der Kollektivvertragsabschluss ist ein kräftiges Zeichen für eine lösungsorientierte Sozialpartnerschaft. Die nachhaltigen realen Erhöhungen sichern die Einkommen der rund 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach wie vor mit den Folgen der Teuerungswelle und Zinserhöhungen konfrontiert sind. Es geht darum, das verlorene Vertrauen wieder zu stärken und Investitionen sowie Konsum der österreichischen Haushalte anzukurbeln“, sagen die beiden Chefverhandler Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA).
Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel
Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation und der steigenden Arbeitslosenzahlen in der Industrie können Betriebe, die im Verhältnis zu ihren Erträgen einen hohen Personalkostenanteil haben, eine Einigung auf betrieblicher Ebene vorausgesetzt, erneut die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel anwenden. Unter bestimmen Voraussetzungen kann die Erhöhung um 0,75 Prozent bzw. um 1,5 Prozent verringert werden, wenn dafür ein Ausgleich durch mehr Freizeit oder durch eine Einmalzahlung erfolgt. „Diese Härtefallklausel soll vor allem personalintensiven Betrieben helfen, Beschäftigung zu sichern“, so die Verhandler.