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FMTI-Abschluss: Gehälter steigen um 3 Prozent

Volle Karenzanrechnung für Vorrückungen erreicht

Die Lohn- und Gehaltsverhandlungen der Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE mit dem Fachverband der Metalltechnischen Industrie (FMTI) für den Kollektivvertrag der Metallindustrie gingen am 9. November in die sechste Runde. Nach sechs Stunden konnte eine Einigung erzielt werden.

Die KV-Löhne und Gehälter werden um drei Prozent erhöht, die IST-Löhne und Gehälter steigen ebenso um drei Prozent. "Der Abschluss bedeutet bei einer Inflationsrate von 1,9 % einen deutlichen Reallohnzuwachs. Hinzu kommen Verbesserungen bei den Auslandsdienstreisen und bei der Karenzanrechnung", betonen Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA-djp).

"Es waren insgesamt sehr harte Verhandlungen. Ein Abschluss wurde erst nach österreichweiten BR-Konferenzen, Betriebsversammlungen und vorsorglichen Streikbeschlüssen möglich. Der enorme Druck aus den Betrieben machte den Weg frei für einen erfolgreichen Abschluss in der sechsten Gesprächsrunde", sagen die beiden Gewerkschafter".

Die Verhandlungen für einen einheitlichen Kollektivvertrag werden in den nächsten Tagen fortgeführt. Bereits am 1. November wird mit dem Fachverband Bergbau/Stahl verhandelt.

Der Abschluss im Detail:

  • Mindestgehalt: + 3 Prozent
  • Neues Mindestgehalt: EUR 1.848,08
  • Ist-Gehalt: + 3 Prozent
  • Lehrlingsentschädigung: + 3 Prozent
  • Zulagen: + 3 Prozent
  • Aufwandsentschädigungen: +1,9 Prozent
  • Aufwandsentschädigungen für europäische Auslandsdienstreisen werden schrittweise jedes Jahr um die KV-Erhöhung plus zusätzlich EUR 3,-- erhöht, bis die Höhe der Inlandsaufwandsentschädigung erreicht ist.
  • Für Vorrückungen innerhalb des Gehaltsschemas werden Elternkarenzen künftig bis zu 22 Monaten je Kind (bisher maximal 16 Monate) angerechnet.
  • Ebenso einigten sich die Sozialpartner darauf, die Befristung zu Evaluierung des Zeitkontenmodells im Kollektivvertrag bis 2020 zu verlängern.
  • Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, per freiwilliger Betriebsvereinbarung viermal im Jahr Sonntagsarbeit zu vereinbaren, um sehr kurzfristige Auftragsspitzen abzufedern. Der Zuschlag dafür beträgt 150 Prozent.
  • Geltungstermin; 1. November 2017
  • Die Laufzeit beträgt 12 Monate