Metaller KV: Gewerkschaften fordern 5 Prozent mehr Lohn und Gehalt
Forderungsprogramm mit umfangreichem Arbeitszeitpaket an Arbeitgeber übergeben
Das Verhandlungsteam der Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE hat am 20. September das Forderungsproramm für die Kollektivvertragsverhandlungen Metallindustrie den Arbeitgebern der Metallindustrie überreicht. Die Gewerkschaften fordern Lohn- und Gehaltserhöhungen von 5 Prozent bzw. einen Mindestbetrag von 100 Euro für die rund 192.000 Beschäftigten der Metallindustrie. „Auftragsstand, Produktion und Exporte sind auf einem Top-Niveau. Die Gewinne sprudeln. Jetzt muss es auch in den Taschen der ArbeitnehmerInnen rascheln“, sagen die beiden Chefverhandler Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA-djp). Ein Schwerpunkt des gewerkschaftlichen Forderungsprogramms liegt heuer zudem bei der Arbeitszeit.
Fotos der Übergabe des Forderungsprogramm finden Sie HIER.
Die Gewerkschaften verweisen bei der Forderungsübergabe auf die Hochkonjunktur und die enormen Erfolge der Metallbranche. Das Wirtschaftswachstum wird heuer laut Prognosen bei 3,2 Prozent liegen. Die Produktivität (Wertschöpfung pro Beschäftigten) ist in der Metallindustrie um über 6 Prozent gestiegen. Die für die Verhandlungen relevante Inflation liegt derzeit bei 2,1 Prozent. Da gerade niedrige Einkommen stärker von den Preissteigerungen betroffen sind, sollen diese heuer auch besonders berücksichtigt werden. Darum fordern die Gewerkschaften neben einer prozentuellen Erhöhung auch einen Mindestbetrag.
Eine ganze Reihe an rahmenrechtlichen Forderungen betreffen die Änderungen im Arbeitszeitgesetz (AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG). Dabei geht es um Rechtssicherheit für die Beschäftigten wie etwa bei einer 4-Tage-Woche oder bei Ablehnung von Überstunden. Es geht um eine individuelle Wahlfreiheit bei Überstunden, sich diese in Freizeit oder Geld abgelten zu lassen. Das Erreichen einer 6. Urlaubswoche soll für alle deutlich erleichtert werden und für ArbeitnehmerInnen mit besonders belastende Tätigkeiten wie Schichtarbeit, Akkord- oder Prämienarbeit soll es eine Verkürzung der Normalarbeitszeit (NAZ) geben, fordern die Gewerkschaften.
Hinzu kommen deutlich höhere Zuschläge für die 10. (75 Prozent), 11. und 12. Arbeitsstunde (100 Prozent). „Für jene Beschäftigten, die lange Arbeitszeiten leisten, muss sich das auch lohnen. Allerdings dürfen gesundheitsgefährdende überlange Arbeitstage auf keinen Fall zur Normalität werden. Darum sollen sie auch für Arbeitgeber teurer werden. „Wir wollen aber auch jene schützen, die Überstunden ablehnen. Und jene, die Überstunden leisten, sollen sich zwischen guter Bezahlung oder zusätzlicher Freizeit entscheiden können“, sagen Wimmer und Dürtscher.
Das Forderungsprogramm 2018 im Detail
1. Erhöhung der Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter um 5 Prozent
2. Erhöhung der IST-Löhne bzw. IST-Gehälter um 5 Prozent
- Besondere Berücksichtigung der BezieherInnen niedriger Einkommen
3. Aufrechterhaltung der Vertragsgemeinschaft aller fünf Fachverbände
4. Erhöhung der im Kollektivvertrag angeführten Zulagen und Aufwandsentschädigungen im Ausmaß der Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter. Abweichend davon sollen die Zulagen für Schicht- und Nachtarbeit wesentlich stärker erhöht werden
5. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen auf: 700/900/1.200 bzw. 1.600 Euro
6. Rahmenrechtliche Verbesserungen, Herbeiführung eines Interessensausgleichs im Zusammenhang mit der Novelle zum AZG bzw. ARG
- Für Arbeit nach der 9. Arbeitsstunde an einem Wochentag gebührt ein Zuschlag von mindestens 75 %
- Für Arbeit nach der 10. Arbeitsstunde an einem Wochentag gebührt neben einem Zuschlag von mindestens 100 % eine auf die zulässige Arbeitszeit anzurechnende bezahlte Pause von 15 Minuten
- Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit insbesondere für jene ArbeitnehmerInnen, die besonders belastende Arbeit leisten
- Gesicherte Antrittsrechte für den Verbrauch erworbener Zeitguthaben zur Erlangung längerer Freizeitblöcke; 4 Tage-Woche
- Festsetzung einer Mindestabgeltung für Rufbereitschaft
- Leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche
- Wahlrecht für AN bei allen Überstunden, ob diese in Freizeit oder Geld abgegolten werden; ebenso sollen auf deren Wunsch Schicht- und Nachtarbeitszulagen auch in Form zusätzlicher Freizeit konsumiert werden können
- Klare, rechtssichere, branchen- und praxisgerechte Gewährleistung des Freiwilligkeitsprinzips bei Überstunden
7. Geltungstermin: 1. November 2018