KV-Metall/Berg/Gas: Einheitlicher Kollektivvertrag durchgesetzt
Gültig ab 1.11.2019
Sieben Wochen nach der Forderungsübergabe, nach insgesamt langen Verhandlungen mit den sechs Fachverbänden bzw. Berufsgruppen der Metallindustrie haben die Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE am 8. November ihr Ziel erreicht und einen einheitlichen Kollektivvertrag sowie idente Lohn- und Gehaltsabschlüsse für alle 195.000 Beschäftigten erreicht.
Die Mindestlöhne und Grundgehälter bzw. IST-Löhne und -Gehälter steigen gestaffelt von 2,6 bis 2,8 Prozent. Das niedrigste Mindestgehalt wird in der Metallindustrie sowie im Bergbau um 4,46 Prozent angehoben und beträgt somit künftig 2.000 Euro. Das niedrigste Mindestgehalt in der Gas/Wäre beträgt 2.049,15 Euro. Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,7 Prozent. Die Aufwandsentschädigungen steigen um 2,0 Prozent, die Zulagen um 2,6 Prozent. Geltungstermin des neuen Kollektivvertrags ist der 1. November.2019.
Zudem einigten sich die Verhandlungspartner auf einen Anspruch der Beschäftigten, Jubiläumsgelder in bezahlte Freizeit umzuwandeln. Der Verbrauch kann dabei individuell vereinbart werden. Überstundenzuschläge konnten bereits jetzt in mehr Freizeit umgewandelt werden. Nun gibt es diese Wahlfreiheit für ArbeitnehmerInnen ab 1. April 2020 auch bei den kollektivvertraglich gesicherten Jubiläumsgeldern.
Ordentlicher Reallohnzuwachs
„Der Abschluss bedeutet bei einer Inflation von 1,77 Prozent einen ordentlichen Reallohnzuwachs für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gerade angesichts des geringeren Wirtschaftswachstums ist die Stärkung der Kaufkraft wichtig für den Wirtschaftsstandort“, betonen die beiden Chefverhandler Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA-djp). Besonders hervorzuheben sei der Mindestlohn von 2.000 Euro, dieser habe eine hohe sozialpolitische Signalwirkung, so die beiden Gewerkschafter.
Heute, am 8. November, wurden auch mit der Gießereiindustrie die Verhandlungen erfolgreich beendet. Damit ist den Gewerkschaften im achten Jahr, nachdem die Arbeitgeberseite ihre Verhandlungsgemeinschaft aufgelöst hat, der Erhalt des einheitlichen Kollektivvertrags gelungen.
Auch dieses Jahr verliefen die KV-Verhandlungen nicht friktionsfrei. Nachdem die Arbeitgeber des FMTI nur zu einer Inflationsabgeltung bereit waren, wurden BetriebsrätInnenkonferenzen in allen Bundesländern abgehalten und mehr als 300 Betriebsversammlungen geplant. Durch die große Solidarität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnte noch vor Abhaltung der Betriebsversammlungen ein Abschluss erzielt werden. Ebenso wollten die Arbeitgeber der Gießereiindustrie den Abschluss nicht anerkennen. Erst die Drohung mit Warnstreiks ermöglichte auch in diesem Bereich einen Abschluss in der dritten Verhandlungsrunde. „Es hat sich erneut gezeigt, dass der Rückhalt aus den Betrieben wesentlich für das Verhandlungsergebnis ist. Durch das geschlossene und kämpferische Auftreten konnten wir auch heuer einen guten Abschluss für die Beschäftigten der Metallindustrie erreichen“, sagen Wimmer und Dürtscher.
Der Abschluss in Kürze:
- Mindestlöhne und Grundgehälter: + 2,6 bis 2,8 %
- Neuer Mindestlohn und -Gehälter: 2.000 Euro bzw. im KV-Gas/Wärme 2.049,15 Euro
- Ist-Löhne und -Gehälter: + 2,6 bis 2,8 %
- Lehrlingsentschädigungen: + 2,7 %
- Zulagen: + 2,6 %
- Aufwandsentschädigungen: + 2 %
- Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)
- Geltungsbeginn: 1. November 2019
Laufzeit: 12 Monate
Die aktuellen Kollektivverträge stehen zum Downloaden zur Verfügung.