Metaller-KV: Gewerkschaften erreichen 2,6 bis 2,8 Prozent mehr Lohn und Gehalt
Erster Abschluss mit FMTI bringt neuen Mindestlohn von 2.000 Euro
Die Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE erreichten bei den Kollektivvertragsverhandlungen 2019 für die insgesamt 195.000 Beschäftigten der Metallindustrie einen ersten Abschluss. In der fünften Runde und nach zwölf Stunden einigten sich die Gewerkschaften mit dem Fachverband Metalltechnische Industrie (FMTI) auf eine ordentlichen Reallohnzuwachs. „Die Solidarität der BetriebsrätInnen und Beschäftigten mit 1.500 TeilnehmerInnen auf den KV-Konferenzen sowie mehr als 300 geplanten Betriebsversammlungen haben sich ausgezahlt und für Bewegung bei der Arbeitgeberseite gesorgt. Dadurch wurde ein Abschluss erst möglich“, sagen die beiden Chefverhandler der Gewerkschaften, Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA-djp).
Die Mindestlöhne und Grundgehälter bzw. Ist-Löhne und -Gehälter steigen ab 1. November gestaffelt von 2,6 bis 2,8 Prozent. Der niedrigste Mindestlohn wird um 4,46 Prozent angehoben und beträgt somit künftig 2.000 Euro. Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,7 Prozent. Die Aufwandsentschädigungen steigen um 2,0 Prozent, die Zulagen um 2,6 Prozent.
Ordentlicher Reallohnzuwachs
"Das war für die ArbeitnehmerInnen eine sehr erfolgreiche Lohn- und Gehaltsrunde. Bei einer Inflationsrate von 1,77 Prozent, bedeutet der Abschluss einen ordentlichen Reallohnzuwachs und ist mit Blick auf Kaufkraft und Konjunktur volkswirtschaftlich enorm wichtig. Der neue Mindestlohn und Gehalt mit 2.000 Euro hat eine enorme sozialpolitische Signalwirkung", betonen Wimmer und Dürtscher.
Zudem einigten sich die Verhandlungspartner auf einen Anspruch der Beschäftigten, Jubiläumsgelder in bezahlte Freizeit umzuwandeln. Der Verbrauch kann dabei individuell vereinbart werden. Überstundenzuschläge konnten bereits jetzt in mehr Freizeit umgewandelt werden. Nun gibt es diese Wahlfreiheit für ArbeitnehmerInnen ab 1. April 2020 auch bei den kollektivvertraglich gesicherten Jubiläumsgeldern.
Der Abschluss in Kürze:
- Mindestlöhne und Grundgehälter: + 2,6 bis 2,8 %
- Neuer Mindestlohn und -Gehälter: 2.000 Euro
- Ist-Löhne und -Gehälter: + 2,6 bis 2,8 %
- Lehrlingsentschädigungen: + 2,7 %
- Zulagen: + 2,6 %
- Aufwandsentschädigungen: + 2 %
- Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)
- Geltungsbeginn: 1. November 2019