KV-Metall/Berg/Gas 2020: Gehälter steigen um 1,45 Prozent
Die aktuellen Kollektivverträge stehen zum Downloaden zur Verfügung
Die Verhandlungsteams der Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE konnten heute mit allen Arbeitgeberverbänden der Metallindustrie einen raschen Abschluss erzielen. Die heurigen Verhandlungen fanden unter außerordentlichen Bedingungen statt. "Es war uns wichtig, nachhaltige Gehaltserhöhungen zu erzielen und die Arbeitsplätze in der Metallindustrie zu erhalten", sagt PRO-GE Verhandlungsleiter Rainer Wimmer.
Die zuletzt von Arbeitgeberseite geforderte Verschiebung der Lohnrunde wurde ebenso abgewendet. wie die Forderungen der Arbeitgeber einer reinen Einmalzahlung anstelle von Lohnerhöhungen. "Eine Nulllohnrunde hätte in Zeiten der Krise die Wirtschaft noch weiter ausgebremst. Es ist eine Frage der Vernunft, dass die Verhandlungen stattgefunden haben und ein fairer Abschluss erzielt werden konnte, mit dem die Kaufkraft erhalten bleibt", sieht Wimmer im vorliegenden Abschluss auch ein Zeichen funktionierender Sozialpartnerschaft und gemeinsam wahrgenommener Verantwortung.
Corona-Prämie ist Zeichen des Repekts
Die Ist- und KV-Gehälter steigen um 1,45 Prozent, ebenso die Zulagen und Lehrlingsentschädigungen. Darüber hinaus soll jeder der rund 190.000 Beschäftigten in der Metallindustrie eine Corona-Prämie von 150 Euro erhalten. "Die Corona-Prämie ist ein Zeichen des Respekts gegenüber den Beschäftigten, die in den letzten Monaten oftmals unter erschwerten Bedingungen arbeiten mussten", erläutert der PRO-GE Verhandlungsleiter. Bei Unternehmen mit dem kollektivvertraglichen Zeitkontenmodell können Beschäftigte ihr Minus von 120 Stunden auf 180 Stunden erhöhen. Das soll helfen, Arbeitsplätze zu sichern.
"Mit diesem Abschluss werden die Menschen in diesen schwierigen Zeiten nicht im Stich gelassen", betont Wimmer. "Es ist ein Abschluss mit Augenmaß. Die Sozialpartner haben verantwortungsvoll gehandelt und auf Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit geachtet".
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter und IST-Gehälter um 1,45 Prozent
- Neues Mindestgehalt: 2.029 Euro bzw. im KV-Gas/Wärme 2.078,86 Euro
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,45 Prozent
- Erhöhung der Zulagen um 1,45 Prozent
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um durchschnittlich 1,45 Prozent
- Nachtarbeits- und Schichtzulage für die 3. Schicht 2,384 Euro
- Unternehmen, für die es wirtschaftlich vertretbar ist, wird empfohlen eine Prämie von 150 Euro auszubezahlen
- Arbeitsplatzerhaltenden Maßnahmen: Für jene Betriebe, die im Langzeitkonto (Zeitkonto 3) arbeiten, wurde die Möglichkeit geschaffen, zur Sicherung von Arbeitsplätzen in den Langzeitkonten bis zu 180, statt der bisher geltenden 120 Stunden negatives Zeitguthaben aufzubauen.
Geltungstermin: 1. November 2020
Laufzeit: 12 Monate
Am 9.10.2020 konnte auch mit der Berufsgruppe der Gießereiindustrie ein Abschluss erzielt werden.