Brauindustrie: Verhandlungen für den Kollektivvertrag 2024 gestartet
Arbeiter:innen und Angestellten fordern eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 11,2 %
Folgende Forderungen wurden vom gemeinsamen Verhandlungskomitee der Arbeiter:innen und Angestellten der Brauereien den Arbeitgebern übergeben:
- Geltungstermin: 1. Oktober 2023
- Geltungsbereich: Angestellte, Arbeiter*innen
- Laufzeit:
- für Arbeiter*innen 12 Monate befristet
- für Angestellte kine Befristung
- Anhebung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter, sowie der Ist-Löhne und -Gehälter um 11,2%
Folgende Forderungspunkte gelten für alle Arbeiter*innen und Angestellte
- Streichung Punkt V beim Lohnvertrag der Arbeiter*innen (Friedensklausel)
- 50 % Zuschlag für Samstagsarbeit in der Normalarbeitszeit.
- 24. und 31.12 arbeitsfrei bei Fortzahlung des Entgeltes für alle Beschäftigte der Brauereien
- Reduzierung der Zeit für die Anspruchsberechtigung der Zulagen
- Keine Anhebung des Haustrunks
- Anhebung der Lehrlingseinkommen, der kollektivvertraglichen sowie der innerbetrieblichen Zulagen, der Überstundenpauschalen, der Zehrgelder und Trennungskostenentschädigungen im Ausmaß der Lohn- und Gehaltserhöhungen
- Anhebung des Umstellungsunterschiedsbetrages im Ausmaß der Lohnerhöhung
- Im Sinne eines Ausgleiches der hohen Arbeitsbelastung soll zusätzlich Freizeit gewährt werden
- Günstigere Regelungen bleiben aufrecht
Die Verhandlungen fanden in einem konstruktiven Rahmen statt.
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 17.10.2023 statt