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Erfolgreicher Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen 2024 für die Futtermittelindustrie

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Mit 1. 8. 2024 werden die Mindestgehälter und die Lehrlingseinkommen um 5,0 % angehoben. 

Für Bezieher von Ist-Gehältern (tatsächliches Gehalt) bleibt die Differenz zum erhöhten Mindestgehalt aufrecht.

Dieser Abschluss liegt deutlich über der durchschnittlichen Inflationsrate von 4,6%.

Damit konnte die Teuerung der Lebenshaltung des letzten Jahres mehr als abgegolten werden.

Es wurde auch vereinbart, dass die Mindestgehälter und die Lehrlingseinkommen mit 1.08.2025 um 0,5% über die durchschnittliche Inflationsrate angehoben wird.