Erfolgreicher Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen 2024 für die Futtermittelindustrie
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Mit 1. 8. 2024 werden die Mindestgehälter und die Lehrlingseinkommen um 5,0 % angehoben.
Für Bezieher von Ist-Gehältern (tatsächliches Gehalt) bleibt die Differenz zum erhöhten Mindestgehalt aufrecht.
Dieser Abschluss liegt deutlich über der durchschnittlichen Inflationsrate von 4,6%.
Damit konnte die Teuerung der Lebenshaltung des letzten Jahres mehr als abgegolten werden.
Es wurde auch vereinbart, dass die Mindestgehälter und die Lehrlingseinkommen mit 1.08.2025 um 0,5% über die durchschnittliche Inflationsrate angehoben wird.