KV Abschluss für die Angestellten der Schuhindustrie 2017
KV-Mindestgehälter, Ist-Gehälter + 1,45 % und Lehrlingsentschädigungen + 1,70 %
Bei der am 17. Mai 2017 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Schuhindustrie konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:
Gehaltsrechtliche Verbesserungen:
- + 1,70 % KV-Mindestgehälter (aufgerundet auf den nächsten Euro)
- + 1,45 % Erhöhung der Ist-Gehälter (aufgerundet auf den nächsten Euro)
- + 1,70% Lehrlingsentschädigungen (aufgerundet auf den nächsten vollen Euro)
- + Urlaubszuschuss 2017 wird von der erhöhten Basis gerechnet; schon ausbezahlte UZ werden mit der nächsten Abrechnung nachverrechnet
Erreichen von € 1.500,- Mindestgehalt:
Anhebung der Gehälter und Lehrlingsentschädigungen per 1.6.2018 um den durchschnittlichen VPI + 0,3 % (KV und IST) Aufrundung auf € 1,-
Erreichen von € 1500,- Mindestgehalt per 31.12.2018
Anhebung der Gehälter und Lehrlingsentschädigungen per 1.6.2019 um den durchschnittlichen VPI + 0,3 % (KV und IST) Aufrundung auf € 1,-
Geltungsbeginn: 01. Juni 2016
Laufzeit: 12 Monate
Die Abschlüsse 2018 und 2019 können aus dem durchschnittlichen Verbraucherpreisindex zwischen jeweils 1. Mai bis 30. April errechnet werden.
In diesen Jahren kann natürlich über Rahmenrechtsforderungen gesprochen werden.