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KV Abschluss für die Angestellten der Schuhindustrie 2017

KV-Mindestgehälter, Ist-Gehälter + 1,45 % und Lehrlingsentschädigungen + 1,70 %

Bei der am 17. Mai 2017 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Schuhindustrie konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:

Gehaltsrechtliche Verbesserungen:

  • + 1,70 % KV-Mindestgehälter (aufgerundet auf den nächsten Euro)
  • + 1,45 % Erhöhung der Ist-Gehälter (aufgerundet auf den nächsten Euro)
  • + 1,70% Lehrlingsentschädigungen (aufgerundet auf den nächsten vollen Euro)
  • + Urlaubszuschuss 2017 wird von der erhöhten Basis gerechnet; schon ausbezahlte UZ werden mit der nächsten Abrechnung nachverrechnet

Erreichen von € 1.500,- Mindestgehalt:

Anhebung der Gehälter und Lehrlingsentschädigungen per 1.6.2018 um den durchschnittlichen VPI + 0,3 % (KV und IST) Aufrundung auf € 1,-

Erreichen von € 1500,- Mindestgehalt per 31.12.2018

Anhebung der Gehälter und Lehrlingsentschädigungen per 1.6.2019 um den durchschnittlichen VPI + 0,3 % (KV und IST) Aufrundung auf € 1,-

Geltungsbeginn: 01. Juni 2016
Laufzeit: 12 Monate

Die Abschlüsse 2018 und 2019 können aus dem durchschnittlichen Verbraucherpreisindex zwischen jeweils 1. Mai bis 30. April errechnet werden.
In diesen Jahren kann natürlich über Rahmenrechtsforderungen gesprochen werden.