Kollektivvertrags-Abschluss für 2025 für die Vorarlberger Stickereiwirtschaft
Mindestgehälter in der Vorarlberger Stickereiwirtschaft werden mit Jänner 2025 um 3,25 %
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Die Mindestgehälter in der Vorarlberger Stickereiwirtschaft werden mit Jänner 2025 um 3,25 % erhöht und damit die Inflation (durchschnittliche Inflation Dezember 2023 bis November 2024) abgegolten.
Der Kollektivvertrag empfiehlt auch die Gehälter über dem Mindestgehaltsschema zu erhöhen.
Erfreulich ist, dass die Reiseaufwandsentschädigung erhöht und damit an die neue Steuerfreigrenze für das Taggeld von 30,- Euro angepasst wird.
Das Kilometergeld beträgt künftig 0,50 Euro/Kilometer.