Textilindustrie: Gehälter steigen 2025 um 3,05 Prozent
Mindestgehalt auf 2000 Euro angehoben
Mit 1. April tritt der Kollektivvertrag 2025 in Kraft und bringt den Beschäftigten Gehaltserhöhungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Die Ist-Gehälter, Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen steigen um 3,05 %.
Mit dieser Erhöhung wird auch der niedrigste Mindestgehalt auf 2000 Euro angehoben und damit die gewerkschaftliche Forderung nach einem Mindestgehalt dieser Höhe umgesetzt.
Die kollektivvertraglichen Reisekosten- und Trennungsentschädigungen sowie die Messegelder werden ebenfalls um 3,05 % erhöht.
Das Kilometergeld wird vorläufig befristet für das kommende Kollektivvertragsjahr auf die neue Steuerfreigrenze von 0,50 Euro pro Kilometer angehoben.
Basis der Erhöhung war die durchschnittliche Inflation (Durchschnitt von März 2024 bis Februar 2025) von 2,75 %.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind oftmals die Angestellten besonders gefordert mit ihrem Einsatz die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens sicherzustellen.
Der Abschluss sorgt für eine angemessene Abgeltung der Anstrengungen der Beschäftigten!