Textilindustrie: Mindestgehälter steigen um 2 Prozent
Abschluss deutlich über der Inflationsrate
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Am 5. Mai 2021 haben wir die vierte Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten der Textilindustrie abgeschlossen.
Im Gegensatz zum Krisenabschluss des vergangenen Jahres liegt das aktuelle Verhandlungsergebnis sowohl beim Kollektivvertragsschema als auch bei der Erhöhung der Gehälter deutlich über der maßgeblichen Inflationsrate von 1,35%.
Die Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses
Gehaltsrechtliche Verbesserungen
- 2,0 % KV-Mindestgehälter
- 1,75 % IST-Gehälter
- 2,0 % Lehrlingseinkommen
- 1,35 % Reiseaufwandsentschädigung
Geltungsbeginn: 1. April 2021
Laufzeit: 12 Monate