Gehaltsplus 2023 für die Angestellten in der Textilindustrie!
KV-Gehälter steigen um bis zu 9,8 %, die Ist-Gehälter um bis zu 9,75 %
Die Rahmenbedingungen für die Kollektivvertragsverhandlungen der Textilindustrie haben sich heuer schwierig gestaltet. Dem Verhandlungsteam der Gewerkschaft GPA, das sich aus den Betriebsrät:innen der Textilbranche zusammensetzt, war klar, dass die massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten durch einen deutlichen Kollektivvertragsabschluss abgegolten werden müssen. Auf Seiten der Arbeitgeber:innen wurde ins Treffen geführt, dass das schwierig wäre, da die gestiegenen Kosten bei den Energiepreisen und den Vormaterialien nicht in vollem Ausmaß über erhöhte Preise an die Kunden weitergegeben werden könnten und die Branche daher wirtschaftlich unter Druck stehe.
In intensiven Gesprächen konnte die Gewerkschaft aber herausarbeiten, dass weniger Beschäftigte die 2022 gestiegene Zahl an Aufträgen bewältigen mussten und die Textilindustrie auch am Gehaltssektor ein Signal setzen muss, um eine weitere Abwanderung von Fachkräften in andere Branchen zu verhindern. Letztendlich gab es auch auf Seiten der Arbeitgeber:innen Verständnis für die von der Gewerkschaft GPA aufgezeigte massive Kostenbelastung der Arbeitnehmer:innen durch die inflationsbedingten Preissteigerungen im Alltag. So konnte mit dem Abschluss über der 12-Monats-Inflationsrate erreicht werden, dass der Einsatz der Beschäftigten angemessen gewürdigt wird.
Der Abschluss im Detail
Mindestgehälter nach Kollektivvertrag:
- Die KV-Gehälter der Verwendungsgruppe I bis IV, Iva, sowie der Meistergruppen I & II (Vorarlberg I bis IV) steigen um 9,8 %
- Die KV-Gehälter der Verwendungsgruppe V, Va, sowie der Meistergruppe III (Vorarlberg V, VI) steigen um 9,6 %
- Die KV-Gehälter der Verwendungsgruppe VI steigen um 9,5 %
Ist-Gehälter:
- Die Ist-Gehälter der Verwendungsgruppe I bis IV, Iva, sowie der Meistergruppen I & II (Vorarlberg I bis IV) steigen um 9,75 %
- Die Ist-Gehälter der Verwendungsgruppe V, Va, sowie der Meistergruppe III (Vorarlberg V, VI) steigen um 9,6 %
- Die Ist-Gehälter der Verwendungsgruppe VI steigen um 9,5 %
Die Lehrlingseinkommen (Tabelle I und II) werden um 9,8 % erhöht.
Die kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung sowie die Messegelder steigen um 9,5 %.
Geltungsbeginn: 01.04.2023
Laufzeit: 12 Monate