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Textilindustrie schließt für 2024 nach drei Verhandlungsrunden ab

Abschluss trotz herausforderndernder Rahmenbedingungen

Alterfalter - Fotolia

In der dritten Verhandlungsrunde konnte im Kollektivvertrag für die Angestellten der Textilindustrie ein Abschluss erzielt werden. Dieser regelt die Erhöhungen für 2024 und 2025 und bringt mit dem künftig bezahlt freien 31.12. einen langen geforderten rahmenrechtlichen Fortschritt.

Unter Berücksichtigung des künftigen freien 31.12. und der Mitarbeiterprämie von 300.- (Lehrlinge: 200.-) hat der Abschluss in Gesamtbetrachtung seiner Wertigkeit durchschnittlich die Abgeltung der Inflationsrate für 12 Monate erreicht. Durch die Vereinbarung der steuerfreien Mitarbeiterprämie wurde zusätzlich eine sinnvolle soziale Gestaltung vorgenommen, da dadurch niedrigere Einkommen netto eine verhältnismäßig zum Einkommen höhere Abgeltung der Teuerung im Jahr 2024 erhalten als höhere Einkommen. Im Unterschied zur klassischen und von der Gewerkschaft abgelehnten Einmalzahlung erfolgt das aber nicht auf Kosten der Nachhaltigkeit der Erhöhung.

Dieses Ergebnis war aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen mit der immer noch hohen Inflation und der rückläufigen wirtschaftlichen Entwicklung nicht einfach zu erreichen. Letztendlich haben sich aber beide Verhandlungsseiten bemüht eine machbare Lösung zu finden.

Der Abschluss im Detail:

  • Die KV-Gehälter steigen mit 1.6.2024 um 7,1 %!
  • Die IST-Gehälter steigen mit 1.6.2024 um 6,55 %!
  • Die Lehrlingseinkommen steigen mit 1.6.2024 um 7,1 %!
  • Der 31.12. ist künftig bezahlt arbeitsfrei!
  • Sämtliche Angestellte, deren Dienstverhältnis vor dem 1.4.2024 begründet wurde und am 1.4.2024 mit Entgeltanspruch aufrecht ist, erhalten eine einmalige steuerfreie Mitarbeiterprämie zur Teuerungsabgeltung in der Höhe von 300,00 EUR, Lehrlinge in der Höhe von 200,00 EUR. 
  • Die kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung sowie die Messegelder steigen mit 1.6.2024 um 6,55 %!
  • Für nächstes Jahr wurde in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sichergestellt, dass mit April 2025 die IST- und KV-Gehälter um den VPI (Ø März 2024 bis Februar 2025) plus 0,3 % und damit über der Inflation erhöht werden.