Deutliches Gehaltsplus bei den Kollektivvertragsgehältern bei Information & Consulting!
Auch bei den Reiseaufwandsentschädigungen konnten Verbesserungen vereinbart werden
In der Verhandlungsrunde am 30.11. konnte ein Abschluss zum Kollektivvertrag Information und Consulting (IC-KV) erzielt werden, der Angestellte in den Bereichen Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Finanzdienstleister, Ingenieurbüros, Callshops, Unternehmensberatung und Bilanzbuchhalter erfasst.
Der Abschluss im Detail
Die Kollektivvertragsgehälter der Verwendungsgruppe I steigen um 14 %, der Verwendungsgruppe II um 13 %, der Verwendungsgruppe III und IV um 8 %, der Verwendungsgruppe V um 7,9 % und der Verwendungsgruppe VI um 7,5 %.
Die Lehrlingseinkommen steigen durchschnittlich um über 13 % auf 850 Euro im ersten Lehrjahr, 1050.- im zweiten Lehrjahr, 1300.- im dritten Lehrjahr und 1500.- im vierten Lehrjahr!
Langes Streitthema der Verhandlungen war der Umstand, dass es für Gehälter über dem Kollektivvertrag keine Erhöhungsklausel in diesem Kollektivvertrag gibt. Zwar haben viele BetriebsrätInnen durchgesetzt, dass die KV-Erhöhungen in ihren Betrieben für alle Gehälter angewendet werden, ist es aber erklärtes Ziel der Gewerkschaft GPA auch über den Kollektivvertragsabschluss eine Erhöhung für alle zu erreichen. Die Arbeitgeberseite hat das mit dem Verweis, dass meist ohnedies betrieblich Gehälter erhöht würden, kategorisch abgelehnt. Das mag zwar für einen Teil der Branche gelten, allerdings bei weitem nicht für alle Beschäftigten. Die Gewerkschaft GPA wird ihr Ziel weiterverfolgen. IST-Gehaltserhöhungen in anderen Branchen wurden oftmals nur dann durchgesetzt, wenn Mitglieder und Beschäftigte in letzter Konsequenz zu breiteren betrieblichen Maßnahmen bereit waren.
Verbesserungen bei den Reiseaufwandsentschädigungen
Mit den vereinbarten Reformen bei den Reiseaufwandsentschädigungen wird nunmehr, wie langjährig von der Gewerkschaft GPA gefordert, der gesetzliche Rahmen für steuerbefreite Reisesätze ausgeschöpft.
Der Anspruch auf Reiseaufwandsentschädigung entsteht künftig bereits bei mehr als 3h Abwesenheit. Darüber hinaus führt die nunmehr anzuwendende Zwölftelregelung (pro Stunde vom vollen Tagsatz 26,40) zu einer deutlichen Steigerung der Stundensätze bei Dienstreisen unter 12 Stunden.
Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2023 in Kraft.