Erfolgreicher KV-Abschluss für Information & Consulting 2020
Erstmals Abschluss des Kollektivvertrags für Angestellte in Information und Consulting
Für rund 45.000 Angestellte wurde heuer erstmals ein eigener Kollektivvertrag für die Angestellten in Information und Consulting (IC-KV) abgeschlossen.
Dieser Kollektivvertag war bisher Teil des Kollektivvertrags Allgemeines Gewerbe und wird seit heuer gesondert verhandelt. Der Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting gilt künftig für die Mitgliedsbetriebe der Fachverbände Entsorgungs-und Ressourcenmanagement, Finanzdienstleister, Ingenieurbüros, Telekom (eingeschränkt auf Callshops) und UBIT (Unternehmensberater, Bilanzbuchhalter; nicht IT).
Ein besonderes Anliegen war beiden Seiten ein Signal an junge Beschäftige zu setzen. Die Lehrlingsentschädigung wurde überdurchschnittlich um bis zu 8,33% erhöht.
Die wichtigsten Verhandlungsdetails neben der Lehrlingsentschädigung:
- Die Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag steigen in allen Verwendungsgruppen und den Meistergruppen um 2,39 % und das Mindestgehalt von 1500 Euro wurde umgesetzt.
- Wird für den 24.12. und 31.12. Urlaub vereinbart, ist für beide Tage künftig nur ein Urlaubstag zu nehmen.
- Die Sätze für Reiseaufwandsentschädigungen wurden um 10 bis 15% erhöht.
- Darüber hinaus wurden für die Berufsgruppe der Bilanzbuchhaltungsberufe eigene Verwendungsgruppenbeispiele im Kollektivvertrag angeführt.
Gültig ab 1. Jänner 2020
Der Verhandlungsleiter der GPA-djp, Norbert Schwab, ist mit dem Ergebnis zufrieden: „Die Sozialpartnerschaft in diesem Kollektivvertrag funktioniert. Deshalb haben wir einen Abschluss und arbeitsrechtliche Verbesserungen geschafft, die sich an den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen und den Möglichkeiten der Branche orientieren.“
Auch der Verhandlungsleiter der Arbeitgeberseite, Helmut Ogulin, betonte: „Es ist gelungen, einen neuen Kollektivvertrag zu schaffen, der gleichzeitig Kontinuität und Rechtssicherheit für die betroffenen Arbeitsverhältnisse schafft. Das wichtige Ziel, branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen, konnte durch faire Gespräche ebenso verwirklicht werden.“
Fragen zur Anwendbarkeit des neuen Kollektivvertrags können über die Beratungsangebote der GPA-djp geklärt werden.