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IT-Kollektivvertrag: 5. Verhandlung ergebnislos zu Ende gegangen

Nächste Verhandlung am 30. Jänner

Die 5. Verhandlungsrunde deines IT-Kollektivvertrags ist gestern, am 14. Dezember 2022, nach 10 Stunden Verhandlung, ergebnislos zu Ende gegangen.

Wie auch in den vergangenen Jahren gehen wir von der für das Jahr prognostizierten Inflationsrate von 8,3 Prozent aus. Die Arbeitgeber sind weiterhin nicht bereit diese außer Streit zu stellen und beziehen sich auf eine aus mehreren Inflationsraten bestehenden von 7,65 Prozent. Gleichzeitig ziehen sie die Abschaffung der kalten Progression und staatliche Einmalzahlungen davon ab.

Beim 4. Verhandlungstermin haben die Arbeitgeber signalisiert, dass sie sich eine Erhöhung für fast alle Beschäftigten in Form eines Mindestbetrags vorstellen können. Gestern haben sie erstmals Zahlen dazu vorgelegt.

Das ist den Arbeitgebervertretern eure Arbeit wert:

1. Modell Mindestbetrag

Ist-Gehälter

Die Ist-Gehaltssumme soll um 5,65 Prozent erhöht werden. Wobei fast alle Gehälter um einen Mindestbetrag von Euro 125 erhöht werden sollen. Vom Mindestbetrag ausgenommen werden sollen Beschäftigte, die in Betrieben mit bis zu 15 Beschäftigten beschäftigt sind. In den anderen Betrieben soll die Differenz zwischen der Summe der Mindestbeträge und der erhöhten Ist-Gehaltssumme nach den bisherigen Ausnahmeregelungen dann von den Arbeitgebern an die Beschäftigten verteilt werden können.

Mindestgrundgehälter

Die Mindestgrundgehälter sollen um durchschnittlich 7,4 Prozent erhöht werden. Die durchschnittliche Erhöhung in den Tätigkeitsfamilien soll dann wie folgt stattfinden:

ZT 10,11 % AT 7,44 % ST1 7,02 % ST2 6,45 % LT 6 %. 

Die Mindestgrundgehälter sollen um mindestens Euro 150 angehoben werden.

Die niedrigen Prozentsätze argumentieren sie unter anderem damit, dass es einen Mindestbetrag nicht „gratis“ für die Beschäftigten geben kann.

2. Modell Sockel

Ist-Gehälter

Die Ist-Gehaltssumme soll um 6,15 Prozent erhöht werden. Die Verteilung soll nach den bestehenden KV-Regelungen erfolgen. Einen Mindestbetrag von € 150 sollen nur jene erhalten, die auch eine individuelle Erhöhung erhalten.

Mindestgrundgehälter

Die Mindestgrundgehälter sollen um durchschnittlich 8 Prozent erhöht werden. Die durchschnittliche Erhöhung in den Tätigkeitsfamilien soll dann wie folgt stattfinden:

ZT 9,5 % AT 8 % ST1 7 % ST2 7 % LT 7 %.

Forderung deines GPA-Verhandlungsteams

Dein GPA-Verhandlungsteam hat in 10 Stunden um einen Abschluss gerungen und zuletzt folgende Forderung, entsprechend des 1. Modells, gelegt:

Ist-Gehälter

Die Ist-Gehaltssumme soll um 8,4 Prozent erhöht werden. Wobei fast alle Gehälter um einen Mindestbetrag von € 270 erhöht werden sollen. Vom Mindestbetrag ausgenommen werden sollen Beschäftigte, die in Betrieben mit bis zu 15 Beschäftigten beschäftigt sind. In den anderen Betrieben soll die Differenz der Summe der Mindestbeträge und der erhöhten Ist-Gehaltssumme nach den bisherigen Ausnahmeregelungen dann von den Arbeitgebern an die Beschäftigten verteilt werden können.

Mindestgrundgehälter

Die Mindestgrundgehälter sollen um durchschnittliche 9,26 Prozent erhöht werden. Die durchschnittliche Erhöhung in den Tätigkeitsfamilien soll dann wie folgt stattfinden:

ZT 9 % AT 8,7 % ST1 8,6 % ST2 8,5 % LT 8,3 %. 

Die Mindestgrundgehälter sollen um mindestens € 225 angehoben werden.

Nächste Schritte

Die IT-Branche zählt zu den Gewinnerinnen der letzten Jahre. Dennoch liegt das Angebot der Arbeitgeber bei beiden Modellen deutlich unter der Inflation. Der Erfolg der Branche konnte erst durch die Leistung der Beschäftigten erzielt werden. Deshalb entspricht das Angebot bei Weitem nicht dem, was sich die Beschäftigten zu Recht erwarten. Dieses Angebot in der 5. Verhandlungsrunde darf als klare Provokation gewertet werden – die Beschäftigten haben sich mehr verdient.

Deshalb findet  am 12. Jänner 2023 in Wien eine Betriebsrät:innen-Konferenz statt, um die weitere Vorgangsweise zu beraten.

6. Verhandlungstermin

Der nächste Verhandlungstermin wurde für den 30. Jänner 2023 vereinbart.