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Steuerfreie betriebliche Mitarbeiterprämie 2024 nun auch im IT-KV möglich

Zusatzkollektivvertrag über die Ermächtigung zum betrieblichen Abschluss der steuerfreien Mitarbeiterprämie 2024 vereinbart

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Nunmehr konnte auch zum IT-Kollektivvertrags ein Zusatzkollektivvertrag über die Ermächtigung zum betrieblichen Abschluss der steuerfreien Mitarbeiterprämie 2024 vereinbart werden. 

In Betrieben mit Betriebsrat braucht es dafür eine Betriebsvereinbarung. In Betrieben ohne Betriebsrat braucht es eine vertragliche Vereinbarung mit sämtlichen Arbeitnehmer:innen des Betriebs. 

Da das Steuerrecht deutlich engere Grenzen als in der Vergangenheit setzt, ist auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu achten, da sonst die Steuerfreiheit und damit auch der Nutzen der Ermächtigungsklausel verloren geht.

Die Differenzierungsmöglichkeiten sind demnach stark eingeschränkt und grundsätzlich sollen alle Beschäftigten eine Prämie bekommen. Eine Differenzierung der Höhe nach ist nur aus eingeschränkten sachlichen Gründen möglich. Honorierung von Zielerreichung, Leistung oder besonderer Belastung stellen keine sachliche Differenzierung dar. Wird in Betrieben ohne Betriebsrat differenziert müssen die Beschäftigten über die Kriterien informiert werden, um die Sachlichkeit nachvollziehen zu können.

Da aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie mit 31.12.2024 ausläuft, muss die Abwicklung noch in diesem Kalenderjahr erfolgen.