Notariatsangestellte: Abschlüsse 2025 für Oberösterreich, Salzburg, sowie Tirol und Vorarlberg
Kammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland, sowie die Kammer für die Steiermark schließen nicht ab
In den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, sowie Tirol und Vorarlberg konnte für 2025 ein Kollektivvertragsabschluss erzielt werden und steigen somit die Mindestgehälter.
In Salzburg und Oberösterreich beträgt der Mindestgehalt zumindest 2.000 Euro bzw. 2.091 Euro. In allen diesen Abschlüssen wurde auch die Möglichkeit geschaffen noch 2024 betrieblich eine steuerfrei Mitarbeiterprämie an die Beschäftigten auszubezahlen.
Auch der Kammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland, sowie der Steiermark wurde angeboten, die Mindestgehälter mit 2025 zu erhöhen und die Grundlage für eine steuerfreie Mitarbeiterprämie im Kollektivvertrag zu schaffen. Beide Kammern haben aber die entsprechenden Angebote nicht aufgegriffen. Besonders schwierig gestaltet sich der Situation in der Steiermark. Dort wurden die Kollektivvertragsgehälter schon seit 1.1.2022 nicht mehr erhöht.
Trotz der hohen Inflation und damit der deutlichen Entwertung der Mindestgehälter zeigt die Notariatskammer Steiermark seit über 15 Monaten keine Bereitschaft die Kollektivvertragsgehälter zumindest auf Basis der Inflation anzuheben. Ergebnis dieser Herangehensweise ist, dass der niedrigste Einstiegsgehalt für Notariatsangestellte in der Steiermark bei beschämenden 1565 Euro brutto (!) zum Liegen kommt.