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Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten der alternativen Telekomanbieter 2019

Am 3.12.2018 konnte eine Einigung mit den Arbeitgebern erzielt werden

Folgender Abschluss konnte erzielt werden:

Rahmenrechtlicher Teil:


Einen zusätzlichen Urlaubstag ab 1.1.2019

Anrechnung von Hospiz- und Elternkarenzen auf alle arbeits- und entgeltrechtlichen Ansprüche bis zu einem Höchstausmaß von 22 Monaten (Gilt für Karenzen ab dem 1.1.2019)


Gehaltsrechtlicher Teil:

Mindestgehälter:  plus 2,60%

IST-Gehälter:       plus 2,50% - maximal € 125.-

Lehrlinge:             plus 3,29% bis 11,30%


Geltungstermin: 1.01.2019

Mit dem zusätzlichen Urlaubstag hat dieser Abschluss einen Wert von knapp über 3,00%