Kollektivvertrag 2023 für die Telekombranche abgeschlossen
Abschluss in der 3. Verhandlungsrunde
In der 3. Verhandlungsrunde am 7. Dezember 2022 konnte ein Abschluss erzielt werden.
Der Abschluss beinhaltet folgende Eckpunkte:
1. Gehaltsrecht Teil
Erhöhung der IST- und KV-Mindestgehälter in 2 Schritten
- mit 01.01.2023 Erhöhung um 4,0% und
- mit 01.10.2023 Erhöhung um 3,5%
Die Berechnungsgrundlage für beide Erhöhungsschritte sind jeweils die Dezembergehälter 2022.
Auszahlung einer Teuerungsprämie in der Höhe von € 1.500,- bis spätestens 31.3.2023.
Für Teilzeitbeschäftige erfolgt eine entsprechende Aliquotierung.
Die Lehrlingseinkommen werden zum 1.1.2023 wie folgt neu festgelegt:
- 1. Lehrjahr: € 800
- 2. Lehrjahr: € 1.025
- 3. Lehrjahr: € 1.300
- 4. Lehrjahr: € 1.365
Erhöhung der KV Zulagen mit 01.01.2023 um 7,0%.
Freizeitoption - Anstelle eines Teiles der IST-Erhöhung zum 1.1.2023 kann eine Umwandlung im Ausmaß von maximal 8 ganzen Freizeittagen erfolgen.
2. Rahmenrechtlicher Teil
Jubiläumsurlaub - Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit werden Arbeitnehmer:innen einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage gewährt.
Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2023 in Kraft.