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Gehaltsplus der Angestellten bei Steuerberater für 2025 fixiert

KV-Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen werden um 3,69 % erhöht

Die Mindestgehälter in allen Verwendungsgruppen im alten und neuen Schema des Kollektivvertrags, sowie die Lehrlingseinkommen werden um 3,69 % erhöht. Da die Überzahlung jener Gehälter, die über den Mindestgehältern liegen, gegenüber dem Kollektivvertrag in voller Höhe aufrecht zu erhalten ist, steigen auch die überkollektivvertraglichen Gehälter. Basis des Abschlusses war die durchschnittliche Inflationsrate (November 2023 bis Oktober 2024) von 3,5 %. 

Reiseaufwandsentschädigung  und Kilometergeld

Im Kollektivvertrag wird auch die Reiseaufwandsentschädigung an die gehobenen Sätze der Steuerfreiheit angepasst und beträgt daher künftig das Taggeld 30,- Euro und das pauschale Nachtgeld 17,- Euro. Für bewilligte Dienstfahrten mit dem Privat-PKW kommt das gesetzlich erhöhte Kilometergeld von 0,50 Euro/Kilometer zur Anwendung. Neu ist die im Kollektivvertrag geschaffene Möglichkeit auch für bewilligte Dienstfahrten mit dem Fahrrad das gesetzliche Kilometergeld verrechnen zu können.