01. Januar 2017
Erfolgreicher Abschluss für die Angestellten bei Wirtschaftstreuhändern 2017
Das Verhandlungsergebnis im Überblick:
1. Gehaltsrechtlicher Teil:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen um 1,4%
- Es wurde die Aufrechterhaltung der Überzahlung per 31.Dezember 2016 vereinbart.
2. Rahmenrechtlicher Teil:
- Für gesetzliche Elternkarenzen werden 12 Monate auf die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall), das Urlaubsausmaß sowie auf das Jubiläumsgeld / die Anerkennungszulage gem. Pkt IX Z.1 angerechnet.
Der Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2017 in Kraft und wurde für 12 Monate abgeschlossen.