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Erfolgreicher Abschluss für die Angestellten bei Wirtschaftstreuhändern 2017

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

1. Gehaltsrechtlicher Teil:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen um 1,4%
  • Es wurde die Aufrechterhaltung der Überzahlung per 31.Dezember 2016 vereinbart.

 

2. Rahmenrechtlicher Teil:

  • Für gesetzliche Elternkarenzen werden 12 Monate auf die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall), das Urlaubsausmaß sowie auf das Jubiläumsgeld / die Anerkennungszulage gem. Pkt IX Z.1 angerechnet.

 

Der Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2017 in Kraft und wurde für 12 Monate abgeschlossen.