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Erfolgreicher KV-Abschluss für die Angestellten bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern 2019

Heuer haben die Verhandlungen länger gedauert, jetzt aber gibt es einen Abschluss zum Kollektivvertrag für die Angestellten bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1.1.2019 in Kraft, das heißt, dass die Erhöhungen für Jänner und Februar nachbezahlt werden.

Das sind die zentralen Punkte des Verhandlungsergebnisses:

Gehälter

  • Die Mindestgehälter des Kollektivvertrags und die Lehrlingsentschädigung steigen unter Aufrechthaltung der Überzahlung um 3,1%!
  • Der Mindestgehalt von 1500.- Euro wird umgesetzt.
     

Arbeitszeit/Urlaub

Früheres Anwachsen der 6. Urlaubswoche!
Der Urlaubsanspruch wächst nach 17 Jahren um einen, nach 19 Jahren um zwei, nach 21 Jahren um drei und nach 23 Jahren um vier Arbeitstage pro Urlaubsjahr an bis nach 25 Jahren der gesetzliche Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen erreicht ist. Zur Einführung wurden Übergangsbestimmungen vereinbart, die zu beachten sind.

Recht auf selbstbestimmten ganztägigen Zeitausgleich! 
Bei Gleitzeitvereinbarung oder andererseits bei Vorliegen von Zeitguthaben aufgrund von Mehr- und Überstunden im Ausmaß von zumindest einem Normalstundentag, besteht das Recht einseitig Zeitausgleich in ganzen - auch zusammenhängenden - Tagen zu konsumieren.

Verlängerung des Durchrechnungszeitraums nach § 9 (4) AZG (nur für Angestellte mit mindestens 10% Überzahlung) auf 26 Wochen.