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Kollektivvertrag 2022 für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftstreuhänder abgeschlossen

Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen um 3,15 Prozent erhöht

Für die Angestellten bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern konnte ein Kollektivvertrags-Abschluss für 2022 erreicht werden. Den Verhandlungen wurde die durchschnittliche 12-Monats-Inflationsrate von 2,26 % zugrunde gelegt.

  • Die Mindestgehälter des Kollektivvertrags und die Lehrlingseinkommen steigen um 3,15 %! Das KV-Gehalt in Gruppe IIa) 1. Berufsjahr der Gehaltstabelle ab 2015 beträgt künftig € 1.800,- (+ 4 %).
  • Auch die überkollektivvertraglichen Gehälter steigen, da die Überzahlung aufrecht zu erhalten ist!
  • Darüber hinaus wurde der zweite Schritt einer kleinen Schemareform der Gehaltstabelle ab 2015 zur Attraktivierung der Mindestgehälter in Beschäftigungsgruppe III und IV umgesetzt. Die Mindestgehälter steigen dort zusätzlich zur vereinbarten Erhöhung für 2022 um weitere 25.- Euro (BG IIIa & IIIb), sowie 30.- Euro (BG IVa & IVb).
  • Für Beschäftigungsgruppe VI wurde vereinbart, dass die Mindestgehälter künftig mindestens 400.- Euro über der jeweils anzuwendenden Einstufung gemäß Berufsgruppe IV zu liegen haben.

Geltungsbeginn: 1.1.2022