KV-Abschluss Gutsangestellte, gültig ab 01.05.2019
Die KV-Gehälter und Lehrlingsentschädigung werden um 2,4% angehoben
Am 24. April 2019 wurde bei der Verhandlung der Gutsangestellten folgender Abschluss erzielt:
- Die KV-Gehälter und Lehrlingsentschädigung werden um 2,4% angehoben.
- Geldwerte Ansprüche aus dem Kollektivvertrag werden um 2% erhöht.
- Elternkarenzen ab 01. Mai 2016 und während des Dienstverhältnisses werden bis zu insg. max. 24 Monate auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet.
- Für Jagdlehrlinge wird ein 4. Ausbildungsjahr eingeführt ( 1.200,- )
- Geltungsbeginn: 01. Mai 2019