KV-Abschluss Lagerhausgenossenschaften Oberösterreich, gültig ab 01.01.2017
Die Gehälter im Gehaltsschema werden um 1,33 % erhöht!
Am Dienstag, den 6. Dezember 2016, konnte in nur einer Verhandlungsrunde der neue Kollektivvertrag für die Angestellten in den Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich für 2017 abgeschlossen werden.
Die Gehälter im Gehaltsschema werden um 1,33 % erhöht und auf einen vollen Euro aufgerundet.
Die Wirkung dieser Erhöhung liegt im Schemaschnitt bei knapp über 1,35 % und ist damit gleichwertig mit dem Abschluss im Handel.
Die Lehrlingsentschädigungen werden im Hinblick auf den Abschluss des Handels erhöht
und betragen neu:
1.LJ.: € 571,-
2.LJ.: € 721,-
3.LJ.: € 1.021,-
Anschlusslehre: € 1.071,-
Die Fixumbeträge für Provisionsvertreter werden ebenso um 1,33 % erhöht und auf einen vollen Euro aufgerundet
Das Fixum beträgt neu: bis zu einer Dienstzeit von 10 Jahren: € 1.059,-; über 10 Jahren: € 1.151,-
Bestehende Überzahlungen vom 31.12.2016 bleiben in ihrer euromäßigen Höhe erhalten.
Gültig ab 1.1.2017, Laufzeit: 12 Monate
Diese Punkte werden anlässlich der tourlichen KV - Valorisierungsrunde für 2017 in den
Rechtsbestand des KV aufgenommen.
Einbeziehung der Ferialpraktikanten und Ferialangestellten in den Kollektivvertrag
Entlohnung der Ferialpraktikanten (max. 2 Monate) Geringfügigkeitsgrenze: derzeit € 415,72
Entlohnung der Ferialpraktikanten (über 2 Monate) Lehrlingsentschädigung, 3. Lehrjahr, ab 1.1.2017 € 1.021,-
Entlohnung der Ferialangestellten Lehrlingsentschädigung, Anschlusslehre, ab 1.1.2017 € 1.071.-
Verbesserte Vordienstzeitenanrechnung für Neueintritte ab 1.1.2013, die aus Mehrheitsbeteiligungen, bzw. der Lagerhaus Bau-Service eGen & Co. KG oder der Lagerhaus Bau-Service eGen kommen, sofern die Tätigkeit des Mitarbeiters im anrechnungsrelevanten Zeitraum für die der jeweiligen Lagerhausgenossenschaft zugeordneten Kostenstelle erfolgte beim Urlaubsausmaß, dem Krankenentgelt, den Kündigungsfristen und dem Jubiläumsgeld.
Bei einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung (43/34 Stunden - Wochen) wird der Urlaub in Stunden
um- und abgerechnet, damit der Urlaub einem durchschnittlichen Arbeitszeitverlauf entspricht.
Bei akkordähnlichen oder sonstigen leistungsbezogenen Prämien oder Entgelten ist das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen unter Ausscheidung nur ausnahmsweise geleisteter Arbeiten zu berechnen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld: statt der Zahlung von je 1 Bruttomonatsgehalt am 31. Mai und am 31. Oktober kann alternativ je 1/2 Bruttomonatsgehalt am 31.3.; 30.6.; 31.8. und 30.11. ausbezahlt werden.
Karenzanrechnung: Klarstellung: statt wie bisher "beim ersten Kind" heißt es dann: Bei der erstmaligen Inanspruchnahme des Karenzurlaubs für Geburten nach dem 1.1.2012 werden Karenzzeiten im Ausmaß von höchstens 10 Monaten für die Vorrückung angerechnet.
Bei einer Verlängerung des Karenzurlaubs von 24 auf 30 Monate wird auch der Kündigungsschutz in diesem Ausmaße verlängert, wenn diese Verlängerung mindestens 6 Monate vor Ablauf der gesetzlichen Karenz dem Dienstgeber schriftlich bekannt gegeben wird."
Gültig ab 1.1.2017