Kollektivvertragsabschluss Raiffeisen Ware Austria AG, gültig ab 01.01.2019
Wichtiger Schritt zu besserer Karenzzeitenanrechnung
Die Gehaltsverhandlungen zum Kollektivvertrag der Raiffeisen Ware Austria (RWA) sind für 2019 abgeschlossen. Folgendes Ergebnis wurde erzielt:
- Anhebung der Mindestsätze um
- 3,2% für die KV-Stufen 1 bis 3
- 2,65% für die KV-Stufe 4
- 2,6% für die KV-Stufe 5
- 2,5% für die KV-Stufen 6 bis 9
- Kaufmännische Rundung auf den vollen Euro.
- Das Einstiegsgehalt in VG 1 beträgt nun € 1697,00. (s. Gehaltsordnung anbei)
- Verbesserte Anrechnung von Elternkarenzzeiten
- Zeiten einer Elternkarenz, die ab dem 1. Jänner 2019 oder danach beginnen, werden für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsmaß im Höchstausmaß von 24 Monaten angerechnet.
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,2%:
- im 1. LJ EUR 666.-
- im 2. LJ EUR 885.-
- im 3. LJ EUR 1.096.-
- im 4. LJ EUR 1.285.-
- Erhöhung der Entschädigungen für PflichtpraktikantInnen und Ferialaushilfen um 2,5%:
- a. PflichtpraktikantInnen EUR 914.-
- b. Ferialaushilfen EUR 1.285.-
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2019.
Laufzeit 12 Monate