Neuer Kollektivvertrag für Privat-TV
Kollektivvertrag ersetzt bisher unterschiedliche Regelungen in der Unternehmensgruppe ProSiebenSat.1 PULS 4 ATV
Für die Unternehmensgruppe der Privatfernsehsender ProSiebenSat.1 PULS 4 ATV gilt seit 1. Jänner 2024 ein neuer Kollektivvertrag (KV). Dieser ersetzt bisher geltende, unterschiedliche Kollektivverträge und Regelungen in der Firmengruppe. Der Kollektivvertrag wurde zwischen der Unternehmensleitung, dem Betriebsrat sowie dem WKÖ-Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen und der Gewerkschaft GPA abgeschlossen und ist der erste Kollektivvertrag im Bereich der privaten TV-Sender in Österreich.
Der neue Unternehmens-KV soll allen Mitarbeiter:innen Transparenz, Fairness und gleiche Regeln bringen. Der Kollektivvertrag gilt automatisch für alle Mitarbeiter:innen und Lehrlinge der Unternehmensgruppe. Wesentlicher Bestandteil sind nach Verwendungsgruppen einheitlich geregelte kollektivvertragliche Mindestgehälter.
Kein Mindestgehalt unter 2000 Euro, Sabbatical nach 4 Jahren
Es gibt kein Mindestgehalt, das unter 2.000 Euro liegt. Bei einer Erhöhung der Mindestgehälter bleibt die Überzahlung aufrecht. Es gibt einen zusätzlichen Freizeitausgleich von 5 Arbeitstagen („me-time“) pro Kalenderjahr zum gesetzlichen Urlaub on top. Nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit sieht der Kollektivvertrag auch die Möglichkeit für ein Sabbatical (bezahlte Pause von 3 bzw. 6 Monaten) vor.
„Die Einigung zeigt, dass man auch im Medienbereich zeitgemäße kollektivvertragliche Regelungen unter Einbindung der Betroffenen erfolgreich gestalten kann.“, sagt GPA-Vorsitzende Barbara Teiber.
Der Betriebsratsvorsitzende der Unternehmensgruppe und Mitverhandler, Christoph Woska, spricht von einem bestmöglichen Kompromiss, der allen Mitarbeiter:innen Transparenz, Fairness und gleiche Regeln bringt. „Das ist ein großer Fortschritt zum bislang geltenden Fleckerlteppich.“