JournalistInnen bei Tages-, Wochenzeitungen und Onlinemedien 2018
Gehälter und Honorare steigen um 2,7 Prozent. Gültig ab 1. Juni 2018
Andreas Hermsdorf/pixelio.de
am 28.05.2018 konnte die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) folgende Einigung bezüglich der Gehälter und Honorare für die JournalistInnen und Angestellten des technisch-redaktionellen Dienstes bei Tages- und Wochenzeitungen erzielen:
- 2,7% auf alle Tarifpositionen, Quinquenniensummen, Entschädigung für PraktikantInnen, Entschädigungen für Rufbereitschaft und passive Reisezeit sowie
- 2,7% Honorare und Infrastrukturpauschalen für freie JournalistInnen
Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gremien sind folgende rahmenrechtliche Verbesserungen vereinbart:
- Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Angestellte des technisch-redaktionellen Dienstes:
- nach 10 jähriger Dauer des Dienstverhältnisses 31 Werktage
- nach 15 jähriger Dauer des Dienstverhältnisses 33 Werktage
- nach 20 jähriger Dauer des Dienstverhältnisses 36 Werktage
- Aufnahme einer Regelung zur Familienzeit („Papamonat“) als Rechtsanspruch und Anrechnung auf alle dienstzeitabhängige Ansprüche bis zu 24 Monaten in Kombination mit Karenzzeiten.
- Erhöhung des Abstandshonorars für ständig freie JournalistInnen von derzeit 70% auf 100%, wenn Beiträge (Text, Bild, Video) bestellt und dann nicht veröffentlicht wurden.
- Wiederaufnahme einer spezifischen Honorarregelung und Erhöhung um 2,7% für außervertragliche Beiträge.
Die Tarifvereinbarung tritt rückwirkend mit 1. Juni 2018 in Kraft (Aufrollung).
Ihre Laufzeit beträgt zwölf Monate.