Gemeinsamer Gehaltsabschluss 2024 bei Zeitschriften und Fachmedien sowie der Zeitschriftenverlage
Für die journalistischen Mitarbeiter:innen bei österreichischen Zeitschriften und Fachmedien sowie kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen
Charisse Kenion, Unsplash
Der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) und die Gewerkschaft GPA einigten sich auf folgenden Abschluss
für die journalistischen Mitarbeiter:innen bei österreichischen Zeitschriften und Fachmedien sowie die kaufmännischen Angestellten bei Zeitschriftenverlagen, gültig ab 1. 1. 2024:
- Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter/Tarifgehälter um 5,6 Prozent und Aufrundung auf den nächsten vollen Eurobetrag
- Anhebung der Mindestgehälter in den untersten Beschäftigtengruppen auf 2000 Euro
- Anhebung der Lehrlingseinkommen und Honorare für ständige freie Mitarbeiter:innen um 5,6 Prozent
- Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit um eine Stunde auf 37 (journalistische Mitarbeiter/innen) bzw. 37,5 (kaufmännische Angestellte) Stunden pro Woche
- Grundsätzlich Aufrechterhaltung der Überzahlungen, aber Möglichkeit der Gegenrechnung von bis zu 50 Prozent der Überzahlung in die Erhöhung, wenn das Ist-Gehalt mindestens 4040 Euro beträgt. Diese Ausnahmeregelung gilt nur einmalig für die Erhöhung 2024.