KV-Abschluss Hotel- und Gastgewerbe 2019
Die kollektivvertraglichen Löhne werden um bis zu 3,95%, durchschnittlich 2,67% angehoben
am 26. April 2019 konnte in der 5. Verhandlungsrunde für die Angestellten der Hotellerie und Gastronomie folgendes Ergebnis erzielt werden:
- Die kollektivvertraglichen Löhne werden um bis zu 3,95%, durchschnittlich 2,67% angehoben (durchschnittlich 2,84% in den Berufsgruppen 2,3 und 5). Das Einstiegsgehalt beträgt nun € 1.540,-.
- Die Lehrlingsentschädigungen werden um durchschnittlich 5% angehoben und betragen im 1. Lj: € 760,-, im 2. Lj: € 860,-, im 3. Lj: € 980,- und im 4. Lj: € 1.075,-
- Elternkarenzen ab 01. Mai 2019 werden bis insg. max. 24 Monate auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet, Hospizkarenz und Sterbebegleitung im gesetzlich vorgesehen Ausmaß.
- Die Schlichtungsklausel wurde an die der Arbeiter angeglichen.
- Der Nachtarbeitszuschlag erhöht sich um 1,-- Euro auf 23,-- Euro.
- Die Fremdsprachenzulage erhöht sich um 50 Cent auf 31,50 Euro.
- Die Fehlgeldentschädigung erhöht sich um 50 Cent auf 32,50 Euro.