Gehaltsabschluss für Angestellte in Reisebüros 2019
Erstmals österreichweit einheitliches Gehaltsniveau
Neuer Kollektivvertrag für die Reisebüros
Rahmen-KV und Gehaltstabellen neu aufgesetzt – erstmals österreichweit einheitliches Gehaltsniveau
Kern des Kollektivvertrags ist das neue fünfstufige Gehaltssystem mit aktualisierten und klaren Einstufungsregelungen. Durch die Zusammenführung von Wiener Tabelle und Bundesländer Tabelle gibt es erstmals ein österreichweit einheitliches Gehaltsniveau mit attraktiveren Einstiegsgehältern und einer Abflachung der Gehaltskurve in den höheren Verwendungsgruppenjahren.
Daneben gibt es zahlreiche Neuerungen im Rahmenrecht des Kollektivvertrags, wie etwa:
- Rahmenbedingungen für Call Center und mobile Reiseberater
- Erweiterung der Öffnungsmöglichkeiten am Samstagnachmittag sowie Änderungen bei der Abgeltung von Überstunden
- Änderungen bei den Kündigungsbestimmungen sowie der Anrechnung von Karenzzeiten
- Regelung zur teilweisen Aufrechterhaltung von Überzahlungen
Die Lehrlingsentschädigungen wurden deutlich erhöht: 1. Lehrjahr: 600 €, 2. Lehrjahr: 750 €, 3. Lehrjahr: 1050 €.
Außerdem wurde der Text des Kollektivvertrags sprachlich überarbeitet und die gemeinsame Evaluierung der erneuerten Regelungsinhalte vereinbart.
Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 01.01.2019, für die Umstufungen haben die Betriebe bis 30.4.2019 Zeit.