Gehaltsabschluss für Angestellte in Reisebüros 2017
Mindestgehälter steigen per 1.1.2017 um 1,2 Prozent
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Am 30.11.2016 konnte nach einer langwierigen und schwierigen Verhandlungsrunde ein, im Lichte des außergewöhnlich schwierigen Geschäftsjahres für die Branche, vernünftiger Abschluss mit Augenmaß für die Angestellten bei Reisebüros getätigt werden:
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit 1.1.2017 um 1,2% angehoben, mindestens jedoch um Euro 20,- und maximal um Euro 30,-
Die Lehrlingsentschädigungen werden ebenfalls per 1.1.2017 um 1,2% angehoben.
Die sich ergebenden Beträge werden jeweils auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet.
Ebenso angehoben wurden die Beträge für Abfertigungsdienste nach Abschnitt VII, Z6 des KV. Sie betragen ab 1.1.2017: Euro 15,51 bzw. Euro 31,-
Die rahmenrechtlichen Themen werden weiter in der gemeinsamen Arbeitsgruppe behandelt, die noch heuer das nächste mal tagt.