Gehaltsabschluss für Angestellte in Reisebüros 2018
Mindestgehälter steigen per 1.4.2018 um 2,1 Prozent
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten in Reisebüros konnte folgendes Ergebnis erzielt werden:
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1.4.2018 um 2,1 % zuzüglich einer Einmalzahlung von 70 € für die Normalarbeitszeit (aliquot für Teilzeit) erhöht.
Die errechneten Beträge sind jeweils kaufmännisch auf volle Eurobeträge zu runden.
Die ausstehende Erhöhung für die Monate Jänner bis März 2018 wird mit einer pauschalen Abschlagszahlung von 114 € für die Normalarbeitszeit (aliquot für Teilzeit) vergütet.
Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden rückwirkend per 1.1.2018 um 2,35% erhöht und auf volle Eurobeträge aufgerundet.
Grundlage für die Berechnung ist das Monats-Gehalt für März 2018 (ohne Sonderzahlungen).
Weiters werden ab 1.4.2018 die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste auf 15,87 bzw. auf € 31,73 erhöht