Gehaltsabschluss für Angestellte in Reisebüros 2021
Mindestgehälter werden per 1.1.2021 um € 20 erhöht, zusätzlich Einmalzahlung € 280
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten in Reisebüros wurde folgende Vereinbarung getroffen:
Mit 1. 1. 2021 um jeweils 20 Euro erhöht. Abweichend von XVIII. 13.) Kollektivvertrag, können bei dieser kollektivvertraglichen Erhöhung ausnahmsweise bis zu maximal 100% in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich für die kollektivvertragliche Erhöhung mit 1.1.2021.
Jede und jeder Angestellte auf Basis Vollzeit erhält eine Einmalzahlung in Höhe von € 280, die bis spätestens zum 31. August 2021 auszubezahlen ist. Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis. Keine Einmalzahlungen erhalten geringfügig und fallweise Beschäftigte, sowie Angestellte, die zum Zeitpunkt der Auszahlung in Mutterschutz oder Karenz sind.
Jeder Lehrling erhält eine Einmalzahlung in Höhe von € 140, die ebenfalls bis spätestens zum 31.8.2021 auszubezahlen ist. Die Einmalzahlung darf nicht in Überzahlungen eingerechnet werden.
Im März 2021 werden Gespräche über die wirtschaftliche Lage der Branche und deren Auswirkung auf die Angestellten geführt, im Oktober beginnen die Gehaltsverhandlungen für 2022.
Weiters wurden im Rahmenrecht des Kollektivvertrags verschiedenen Regelungsinhalte überarbeitet und Präzisierungen vorgenommen, insbesondere beim Abschnitt Reisekosten und Reiseaufwand. Das erneuerte Rahmenrecht gilt ab 1. 1. 2021.