KV-Abschluss für Angestellte in Reisebüros 2023
Mindestgehälter werden um 7,6 % erhöht
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Nach drei Verhandlungsrunden wurde am 21. Dezember ein Kollektivvertragsabschluss für die Angestellten bei Reisebüros erreicht:
- Geltungsbeginn 1. Jänner 2023
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter samt allfälliger Reformbeträge und das Gehalt für Ferialangestellte werden um 7,6 % erhöht.
- Alle vollzeitbeschäftigten Angestellten erhalten als Teuerungsausgleich eine Teuerungsprämie von Euro 35 pro Monat (= € 420 für das gesamte Kalenderjahr 2023), Teilzeitkräfte (inkl. geringfügig Beschäftigte) erhalten die Teuerungsprämie aliquot.
- Für das Jahr 2023 wird empfohlen, die Überzahlung in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.
- Die Lehrlingseinkommen werden deutlich erhöht und betragen ab 1. Jänner 2023
im 1. Lehrjahr € 700,
im 2. Lehrjahr € 850,
im 3. Lehrjahr € 1.180 und
neu im 4. Lehrjahr (Doppellehre): € 1.456 - Lehrlinge erhalten als Teuerungsausgleich eine Teuerungsprämie in Höhe von € 20 pro Monat (= € 240 für das gesamte Kalenderjahr 2023).
- Vereinbart wurden außerdem Verbesserungen und Präzisierungen im Rahmenrecht