KV-Abschluss für Angestellte in Reisebüros für die Jahre 2025 und 2026
Mindestgehälter werden 2025 um 3,7 % erhöht - 2026 um die rollierende Inflation zuzüglich +0,4 %
Am 9.Jänner 2025 konnte in der dritten KV-Verhandlungsrunde für die Angestellten in Reisebüros bei einer rollierenden Inflation (Nov. 2023 - Okt. 2024) von 3,5 % folgender Abschluss, für die Jahre 2025 und 2026 erreicht werden.
2025
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt), das Gehalt für Ferialangestellte sowie Lehrlingseinkommen werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2025 um +3,7 % erhöht. Die sich ergebenden Beträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden. Die Beträge für Abfertigungsdienste werden von € 19,60 auf € 20,33 bzw. von € 40,20 auf € 41,69 erhöht. Für das Jahr 2025 wird empfohlen, die Überzahlungen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.
2026
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt), das Gehalt für Ferialangestellte sowie Lehrlingseinkommen werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2026 um die rollierende Inflation (Nov. 2024 - Okt. 2025) zuzüglich +0,4 % erhöht. Die sich ergebenden Beträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden. Die Beträge für Abfertigungsdienste werden mit demselben Prozentsatz wie die Mindestgehälter erhöht und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Hingegen werden bei einer maßgeblichen rollierenden Inflationsrate von 3,0 % oder höher im Herbst 2025 Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2026 aufgenommen.
Die Vertragspartner kommen überein, sich in einer Arbeitsgruppe ergebnisoffen über eine ausgewogene Reform des Kollektivvertrages auszutauschen. Entsprechende Gespräche werden im April 2025 aufgenommen, um die Rahmenbedingungen und die weitere Vorgehensweise festzulegen.