KV-Abschluss für die ausländischen Luftverkehrsgesellschaften 2018
Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung
- Die Istgehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter der Stufe 6 beziehen, werden mit 01.01.2018 um 1,75% maximal bis zur Stufe 6 erhöht.
- Zusätzlich werden 1,75% der Gehaltssumme derjenigen Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter dem Endwert der Stufe 6 beziehen, gemäß den Richtlinien laut §19 des KV individuell maximal bis zur Stufe 6 verteilt.
- Die Stufen der Gehaltstabelle werden mit 1.1.2018 um 2,0% angehoben.
- Die Istgehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt auf Stufe 6 beziehen, werden mit 1.1.2018 um 2,0% erhöht.
- Die Erhöhung wird mit 01.01.2018 wirksam.
- Die Auszahlung der oben genannten Erhöhungen erfolgt bis spätestens 30.04.2018.
- Per Betriebsvereinbarung kann vereinbart werden, einen Saldo von bis zu 24 Plus – oder Minusstunden in den nächsten Durchrechnungszeitraum zu übertragen. In Betrieben ohne Betriebsrat kann diese Vereinbarung auch auf Einzelvertragsbasis erfolgen-
- Dieser Abschluss gilt für den Zeitraum vom 01.01.2018 - 31.12.2018.
- Die Verhandlungen für 2019 sollen im 4ten Quartal 2018 aufgenommen werden.
Der aktuelle Kollektivvertrag steht in Kürze zum Downloaden zur Verfügung.