01. Januar 2020
KV-Abschluss für die ausländischen Luftverkehrsgesellschaften 2020
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung
Für die Angestellten der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften konnte nachfolgender Abschluss erzielt werden:
- Die IST-Gehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter der Stufe 6 beziehen, werden mit 1.1.2020 um 0,9 % maximal bis zur Stufe 6 erhöht.
- Zusätzlich werden 1,0 % der Gehaltssumme derjenigen Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter dem Endwert der Stufe 6 beziehen. gemäß den Richtlinien laut § 19 des KV individuelle maximal bis zur Stufe 6 verteilt.
- In den Erhöhungen nach den Punkten 1 und 2 sind die 1,2 % für den Ersatz der Stufensprünge enthalten.
- Alle Vollzeitmitarbeiter, die 2019 ein Gehalt auf Stufe 6 oder darüber erhielten, bekommen für 2020 einen Einmalbetrag von brutto 1.400,-- Euro. Teilzeitmitarbeiter erhalten davon einen aliquoten Anteil.
- Alle Vollzeitmitarbeiter, die noch keinen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten zwei Freizeittage/Jahr. Alle Vollzeitmitarbeiter, die Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten einen Freizeittag/Jahr. Teilzeitangestellten gebührt jener Anteil des Freizeittages, der dem Anteil der teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur Vollzeit entspricht.
- Die Erhöhungen werden rückwirkend mit 1.1.2020 wirksam und sind wie die Einmalzahlung spätestens bis 30.4.2020 nachziverrechnen.
- Dieser Abschluss gilt für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2020.
- Die Verhandlungen für 2021 sollen im 4. Quartal 2020 aufgenommen werden.
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.