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Kollektivvertrag 2025 für die Angestellten bei Fahrschulen abgeschlossen

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 3 Prozent

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Wir konnten uns mit der Wirtschaftskammer auf Basis einer rollierenden Inflation von 2,8 Prozent auf folgenden Kollektivvertragsabschluss einigen:

  1. Fahrlehrer, Fahrschullehrer, Fahrlehrassistenten und Büroangestellte: Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 3 Prozent.
  2. Die Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um 3 Prozent erhöht.
  3. Ist-Gehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und der Büroangestellten werden um 3 Prozent erhöht.
  4. Valorisiert werden die Beträge im Zusammenhang mit dem Urlaubszuschuss, der Weihnachtsremuneration, die Betriebszugehörigkeitsjahre sowie die der Anrechnungsklausel um 3 Prozent. Alle Ansätze werden kaufmännisch auf die nächsten 50 Cent bzw. auf volle Eurobeträge gerundet.
  5. Zulagen: Bei den Zulagen für den Fahrlehrer B.2.b.Ziffer 1 (Motorrad, Traktor) erfolgt folgende Änderung: „1. Fahrlehrer, die Unterricht auf Kraftfahrzeugen der Klassen A1 oder A2 oder A oder F erteilen, erhalten eine Zulage für Erschwernis-, Schmutz- oder Gefahr für jede gefahrene 50 Minuten Unterrichtseinheit von“ 4,12 Euro.  Die Sozialpartner halten fest, dass es durch diese Änderung für diese SEG-Zulage für Fahrlehrer zu keinem Mehrfachanspruch für die gleiche Fahrstunde kommt. 
  6. Arbeitszeit: Beim Mehrstundenabbau IV. 1. wird nach dem Satz „Der kleinste Teil des Mehrstundenabbaus darf nicht unter einem Arbeitstag liegen.“ folgender Satz eingefügt: „Auf Wunsch des Dienstnehmers kann der Zeitausgleich auch stundenweise vereinbart werden.“
  7. Beim Wortlaut zum 24. und 31. Dezember erfolgt eine redaktionelle Anpassung: Bei V. 5. wird letzter Halbsatz „wenn dafür die am 31. Dezember zu leistende Arbeit eingearbeitet wird“ gestrichen. 
  8. Reiseaufwandsentschädigung: Die Beträge werden entsprechend angepasst auf 30 Euro (Taggeld) sowie auf 17 Euro (Nächtigungsgeld).

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. April 2025 in Kraft.