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KV-Abschluss 2025 für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe

Gehälter werden pauschal mit Euro 80 erhöht

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Am 25.11.2024 konnte für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe nachfolgender Abschluss erzielt werden:

  • Die Gehälter werden pauschal mit € 80,-- erhöht. Dies bedeutet eine Erhöhung von durchschnittlich 4% bei einer Verhandlungsinflation von 3,8%. 

In den für uns wichtigen Beschäftigungsgruppen bringt dieser Abschluss eine reale Erhöhung der Gehälter zwischen 4,4% bis 3,9%. Lediglich in den 3 höchsten Positionen ergibt sich eine Erhöhung von 3,7%; 3,5% und 3,2%. Aufgrund der Überzahlungen in der Branche, konnten wir uns damit auf einen vertretbaren Kompromiss einigen. Leider ist eine Vereinbarung über die Aufrechterhaltung der Überzahlung nicht gelungen.

  • Die Staffelung zur Berechnung der Lehrlingseinkommen wird wie folgt angepasst:
    - 40 % auf 45 % (im 1. Lehrjahr): €   879,75; dies bedeutet eine Erhöhung von 17,3%
    - 55 % auf 60 % (im 2. Lehrjahr): € 1.173,--; dies bedeutet eine Erhöhung von 13,7%
    - 75% (im 3 Lehrjahr): € 1.466,25; dies bedeutet eine Erhöhung von 4,3%

  • Die Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024 wurde ebenfalls vereinbart
  • Im KV wird eine Ermächtigung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über eine Taggeldregelung gemäß § 3 Abs 1 Z 16b EStG verankert:
  • Für Dienstverhältnisse die ab 01.01.2025 begründet werden, kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch Dienstgeberkündigung zu jedem 15. oder Letzten eines Kalendermonats beendet werden.
  • Besonders herausheben möchten wir die Einigung über eine leichtere Erreichbarkeit der 6 Urlaubswoche.
    Die Anrechnung von Vordienstzeiten beim Urlaubsanspruch - welche in der Branche des Güterbeförderungsgewerbe entstanden sind - werden für Dienstverhältnisse, die ab dem 01.01.2025 begründet werden, im Ausmaß von zusätzlich höchstens 3 Jahren nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von 2 Jahren im Kollektivvertrag verankert.
    Für am 01.01.2025 bestehende Dienstverhältnisse gilt für die gleiche Anrechnung ebenfalls eine Wartefrist von 2 Jahren für die zusätzliche Anrechnung, sodass eine Anrechnung frühestens mit 01.01.2027 für alle betroffenen Dienstnehmer:innen wirksam wird. Dadurch soll für die Betriebe eine bessere Vorbereitung und Planung ermöglicht werden (z.B. Bildung von Rückstellungen, Überprüfung aller bestehenden Dienstverhältnisse etc.).

Die Änderungen treten mit Wirkung ab 01.01.2025 in Kraft.