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KV-Abschluss für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe 2020

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung

Für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe konnte ein fairer Gehaltsabschluss erzielt werden.

Die KV-Gehälter (BG 1 b-c; BG 2 b-c; BG 3 a-c; BG 4 a-c) werden um 2,5 % erhöht.

Inhaltliche Vereinbarungen:

  • Umsetzung 1.500 Euro Mindestgehalt gemäß Abschlussprotokoll vom 10.07.2017.
  • Artikel V Punkt 2.2.1. wird ergänzt – Übertragung des Zeitguthabens bei Durchrechnung: Am Ende des Durchrechnungszeitraumes bestehende Zeitguthaben können im Ausmaß von max. 20 Stunden in den nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden.
  • Artikel X – Auflösung des Dienstverhältnisses: Gemäß § 20 Absatz 3 AngG kann vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist am 15. oder am Letzten eines Kalendermonats endet. Aus Gründen der Lesbarkeit wird die derzeitige Ziffer 2 zu Ziffer 1 und Ziffer 1 zu Ziffer 2.
  • Artikel XIII – Lehrlingsentschädigung und Weiterverwendung: Änderung der Referenz-Beschäftigungsgruppe auf BG 2a. 
  • Bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung entwickeln die Kollektivvertragspartner ein Gehaltsmodell zur Erreichung eines Mindestgehalts von 1.700,-- Euro.
  • Geltungsbeginn: 1. Jänner 2020

Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.