KV-Abschluss für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe 2021
Heute konnte für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe nachfolgender Abschluss erzielt werden
1. Gehaltsrechtlicher Teil:
Alle KV- Mindestgehälter werden ab 1.1.2021 um +1,47 Prozent erhöht.
Artikel XIII- Lehrlingseinkommen und Weiterverwendung: Erhöhung der Lehrlingseinkommen
Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt:
im 1. Lehrjahr 40%
im 2. Lehrjahr 55%
im 3. Lehrjahr 75%
des kollektivvertraglichen Gehaltes der Beschäftigungsgruppe 2, Untergruppe a, der Gehaltstafel.
Sozialpartnererklärung zu Corona-Prämien für Beschäftigte:
Die Sozialpartner empfehlen jenen Betrieben, die trotz der Corona-Situation eine gute Geschäftslage
und einen finanziellen Spielraum sehen, ihren Beschäftigten - die besondere Leistungen erbracht haben -
eine einmalige Corona-Prämie gemäß § 124b Z350 lit.a EStG 1988 von empfohlenen € 150,-- bis zum
31.12.2020 auszubezahlen.
2. Rahmenrechtlicher Teil
Artikel XIII- Lehrlingsentschädigung und Weiterverwendung – Anpassung des Begriffes
Aufgrund einer Novelle des § 17 BAG tritt anstelle des Begriffes „Lehrlingsentschädigung“ der Begriff
„Lehrlingseinkommen“.
Die Änderungen treten mit Wirkung 1.1.2021 in Kraft.
Der neue Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.