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KV-Abschluss für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe 2021

Heute konnte für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe nachfolgender Abschluss erzielt werden

1.    Gehaltsrechtlicher Teil:

Alle KV- Mindestgehälter werden ab 1.1.2021 um +1,47 Prozent erhöht.

Artikel XIII- Lehrlingseinkommen und Weiterverwendung: Erhöhung der Lehrlingseinkommen

Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt:

im 1. Lehrjahr 40%

im 2. Lehrjahr 55%

im 3. Lehrjahr 75%

des kollektivvertraglichen Gehaltes der Beschäftigungsgruppe 2, Untergruppe a, der Gehaltstafel.

 

Sozialpartnererklärung zu Corona-Prämien für Beschäftigte:

Die Sozialpartner empfehlen jenen Betrieben, die trotz der Corona-Situation eine gute Geschäftslage
und einen finanziellen Spielraum sehen, ihren Beschäftigten - die besondere Leistungen erbracht haben -
eine einmalige Corona-Prämie gemäß § 124b Z350 lit.a EStG 1988 von empfohlenen € 150,-- bis zum
31.12.2020 auszubezahlen.

2.    Rahmenrechtlicher Teil

Artikel XIII- Lehrlingsentschädigung und Weiterverwendung – Anpassung des Begriffes

Aufgrund einer Novelle des § 17 BAG tritt anstelle des Begriffes „Lehrlingsentschädigung“ der Begriff
„Lehrlingseinkommen“.

 

Die Änderungen treten mit Wirkung 1.1.2021 in Kraft.

 

Der neue Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.